Im Moment ist noch nicht klar, ab wann wieder Vorbereitungslehrgänge zur Fischereischeinprüfung durchgeführt werden können. Insbesondere sind davon auch Kinder und Jugendliche betroffen, die in diesem Jahr 16 Jahre alt werden und damit dann mit ihrem Jugendfischereischein nicht mehr angeln dürfen. Unser Landesverband hat beim zuständigen Ministerium angefragt, ob die Gültigkeit der Jugendfischereischeine in diesem Fall über den 16. Geburtstag hinaus verlängert werden kann. Unsere Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Jugendfischereischeininhaber bei Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft in einem Angelverein auch ohne Vorbereitungslehrgang eine Prüfungszulassung bekommen können. D.h. alle Jugendlichen mit Nachweis einer 2 jähriger Mitgliedschaft in einem Verein können sich nach ihrem 14. Geburtstag und bis vor dem 16. Geburtstag zur Prüfung anmelden. Nach dem 16. Geburtstag ist eine Anmeldung dann nicht mehr möglich. Die Anmeldung erfolgt im Zuständigkeitsbereich des Anglerverbandes Leipzig e. V. über die Verbandsgeschäftsstelle, Ansprechpartner ist Frau Petra Grötzsch, folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie Mitgliedsbuch Verein (Beitragsnachweis 2019, 2020 und 2021)
- Kopie gültiger Jugendfischereischein
- Kopie Personaldokument
- ausgefüllter Antrag Ersterwerb Fischereischein (Anhang)
- farbiges Passbild
Prüfungen bei der DEKRA finden derzeit noch statt. Ein erfolgreicher Prüfungsabschluss ist mit Unterstützung des Vereins, intensivem Selbststudium und der im Netz verfügbaren Probeprüfung mit viel Fleiß möglich